Wie rechnen sich PV-Anlagen durch den Eigenverbrauchsanteil?

Vortrag am 21.01.2015, Arbeitstreffen Solarverein B-B.
Im Rahmen eines Arbeitstreffens hielt Dipl.-Ing. Udo Siegfriedt von der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Landesverband Berlin Brandenburg e.V.) einen Vortrag zu den aktuellen Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil.
Während früher der Stromabsatz über die Einspeisevergütung die “normale” Verwertung gewesen sei, müsse dies seit dem EEG 14 des vergangenen Jahres die Direktvermarktung darstellen.

Schon seit dem Jahr 2012 sei der Eigenverbrauch wirtschaftlicher als der Stromkauf aus dem Netz geworden. Die Eigenverbrauchsquote beinhalte einen erheblichen Unsicherheitsfaktor wegen der notwendigen zeitlich Übereinstimmung von Stromproduktion und –verbrauch. Speicher gebe es zwar inzwischen, diese seien jedoch lediglich für kurze Speicherzeiten von Minuten oder höchstens wenige Stunden wirtschaftlich.
Für Investoren (wie Errichter von Bürgersolaranlagen) stelle die Vermietung von Einzelkomponenten einer PV-Anlagen eine Möglichkeit dar, wobei der Mieter sowohl Nutzer als auch Betreiber werden müsse. Bei Eigeninitiativen in Hausgemeinschaften muss bedacht werden, dass durch doppelte Zähler Eigenverbrauch/Einspeisung der verschiedenen Parteien Kosten entstehen. Wenn die überwiegende Anzahl der Eigentümer tagsüber arbeitet, wird nicht genug Eigenstrom verbraucht – es muss trotzdem eine Netzgebühr von ca 8 cent pro kWh gezahlt werden.
Herr Siegfriedt wies weiter darauf hin, dass der DGS Berlin-Brandenburg Informationen in Form von Broschüren oder Seminaren, aber auch Hilfe vor Ort anbietet.

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