Das EEG kommt in die Tage – wie weiter nach 20 Jahre Laufzeit?

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wird 20 Jahre alt – am 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen und damit auch Bürgersolaranlagen aus der EEG-Förderung herausfallen.
Bisher hat es der Gesetzgeber versäumt, finanzielle Absicherungen für den Weiterbetrieb der Anlagen zu definieren.
Viele Verbände fordern eine Nachfolgeregelung, so auch der der Solarenergie Förderverein Deutschland e.V. – kurz SFV:
„Es ist aus ökologischer und energiewirtschaftlicher Sicht dringend geboten, den Weiterbetrieb von PV-Altanlagen nach Ablauf der gesetzlichen Vergütungspflichten zu stützen. Intakte und funktionsfähige Solaranlagen zu demontieren, zu recyceln oder ungenutzt auf den Dächern zu belassen muss vermieden werden. Versäumt der Gesetzgeber, Folgeregeln zu definieren, die den Weiterbetrieb der betriebswirtschaftlich abgeschriebenen Anlagen sicherstellen, könnten sich Anlagenbetreiber ansonsten zum Rückbau der Anlage entscheiden, um finanzielle Verluste zu vermeiden.“

Der Solarverein Berlin-Brandenburg e.V. wird weiter berichten und Fachleute zu einem Informationsgespräch einladen.

weitere Informationen finden Sie hier:
SFV: PV-Altanlagen: Sicherung des Weiterbetriebs nach Ablauf der Vergütung
Photovoltaik.org: Was passiert nach 20 Jahren nach Ablauf der Einspeisevergütung?

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