Info: Hinweispapier für Ü20-Anlagen vom Solarenergie Förderverein SFV

Der Solarenergie Förderverein SFV hat ein Hinweispapier für Ü20-Anlagen erstellt.

Zitat:
„Derzeit befindet sich eine Gesetzesänderung (EEG 2021), die bis zum Jahresende verabschiedet werden soll, zur Beratung im Deutschen Bundestag. Es ist noch nicht sicher, ob dies gelingt und ob das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.

Viele Anlagenbetreiber sind daher verunsichert, wie sie sich verhalten sollen.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., die Verbraucherzentrale NRW, die Energieagentur NRW, das Bündnis Bürgerenergie e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. haben deshalb ein gemeinsames Hinweispapier für Betreiber von Ü20-Anlagen erarbeitet.

Sollten Sie betroffen sein und zusätzlich zum Hinweispapier Fragen haben, nutzen Sie bitte den untenstehenden Kontakt-Link.

Ansonsten bitten wir um Unterstützung, das Hinweispapier zu verbreiten. Die knapp 20.000 Ü20-Anlagenbetreiber, die von Änderungen betroffen sind, könnten so schnell Hilfestellung bekommen.

Hinweispapier

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